Reservation

Allgemeine Vetragsbedingungen

7. Höhere Gewalt usw.

Wenn Fälle Höherer Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.) oder unvorhergesehene oder unvermeidliche Vorfälle den Mietantritt oder die Mietfortsetzung verhindern, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter unter Ausschluss von Ersatzforderungen ein gleichwertiges Objekt anzubieten. Kann die Leistung nicht oder nur teilweise erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil unter Ausschluss von Ersatzforderungen rückvergütet.

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