Reservation

Allgemeine Vetragsbedingungen

4. Sorgfältige Nutzung

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und auf andere Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

Der Schlüsselhalter/Vermieter muss unverzüglich über allfällige Schäden informiert werden.

Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag festgelegten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrags nachkommen.

Verstösst der Mieter oder ein Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen der sorgfältigen Nutzung oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Schlüsselhalter/Vermieter den Mietvertrag frist- und entschädigungslos kündigen.

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